Erklärung zur Barrierefreiheit
Maßstab sind die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und über die europäische Norm EN 301 549 die WCAG 2.1 auf Stufe AA. Diese Erklärung gilt für die Web-Anwendung unter teachone.app. Stand: 13. September 2026, erstellt auf Grundlage einer Selbstbewertung mit automatisierter Prüfung des Quelltextes.
Die einzelnen Anforderungen
Jede Grafik hat eine Textalternative – oder ist als rein schmückend gekennzeichnet, damit eine Vorlesesoftware sie überspringt. Bei uns betrifft das vor allem die erzeugten Skizzen und Graphen.
Geprüft wird, dass jedes <svg> entweder aria-hidden trägt oder eine Rolle mit Titel. Ein sinnvoller Titel für einen Funktionsgraphen ist damit noch nicht gesichert – nur seine Existenz.
Überschriften sind Überschriften und nicht fettgedruckter Text; Tabellen haben Kopfzeilen; Formularfelder gehören sichtbar zu ihrer Beschriftung.
Die Seiten benutzen echte Überschriften und <table> mit <thead>. Die Reihenfolge der Überschriftenebenen ist nicht durchgehend geprüft.
Text muss sich vom Hintergrund abheben: 4,5:1 bei normaler Schrift, 3:1 bei großer.
Am Quelltext nicht entscheidbar, weil die Farben aus Variablen kommen und die Lehrkraft den Akzent selbst wählen kann. Braucht eine Messung im Browser – steht in OFFEN.
Bis 200 % vergrößerbar, ohne dass Inhalt verlorengeht.
Die Oberfläche rechnet in relativen Einheiten und hat eine eigene Schriftgrößenregelung für die Tafel. Ein Test bei 200 % Browserzoom steht aus.
Alles, was mit der Maus geht, geht auch mit der Tastatur. Für den Unterricht ist das doppelt wichtig: Am Board wird ohnehin oft mit einer Fernbedienung oder Tastatur gesteuert.
Die Präsentation ist vollständig über Tasten steuerbar (Pfeile, Leertaste, B, J). Für die übrigen Seiten gilt die Tastaturbedienung der Standardelemente; eigene Klickflächen sind nicht geprüft.
Was mit einer Wisch-, Zieh- oder Haltegeste geht, geht auch mit einem einfachen Tippen oder Klicken. Wer mit Schalter, Sprache oder einer Hand bedient, darf auf keine Geste angewiesen sein.
Die Gesten von lib/gesten.ts (Wischen, lange Drücken, Ziehen) haben je einen sichtbaren Knopf daneben; tests/gesten.test.ts prüft jede Datei, die sie benutzt. Nicht geprüft: das Drehen des 3D-Körpers und die Applets der Mathematik, die eigene Zeigerbedienung haben.
Ein Sprunglink führt an der Navigation vorbei direkt zum Inhalt – sonst hört jede Seite mit einer Vorlesesoftware zuerst dieselben zwanzig Menüpunkte vor.
Sprungmarke „Zum Inhalt“ als erstes Element im Layout, sichtbar sobald sie den Fokus hat.
Wer mit der Tabulatortaste navigiert, muss sehen, wo er ist.
:focus-visible mit deutlichem Rahmen in globals.css, nirgends mit outline:none abgeschaltet.
Die Seitensprache ist ausgezeichnet, damit eine Vorlesesoftware deutsch und nicht englisch liest.
lang="de" am html-Element in app/layout.tsx; die Prüfung hält es fest. Ohne diese Angabe liest eine Vorlesesoftware deutschen Text mit englischer Aussprache – unverständlich, nicht nur unschön.
Jedes Eingabefeld sagt, was hineingehört – vor der Eingabe, nicht erst im Fehlerfall.
Geprüft wird, dass Eingabefelder eine Beschriftung, ein aria-label oder einen Platzhalter haben. Ein Platzhalter allein ist nach der Norm zu wenig – diese Fälle sind noch nicht alle ersetzt.
Jedes Bedienelement hat einen Namen, den eine Vorlesesoftware ausgeben kann. Ein Knopf, dessen einziger Inhalt ein Symbol ist, hat keinen.
Geprüft über alle Seiten: kein Knopf und kein Link ohne lesbaren Text, aria-label oder title.
Nicht barrierefreie Inhalte
- Kontrastmessung im gerenderten Zustand, einschließlich der frei wählbaren Akzentfarbe. Solange die Messung fehlt, kann eine ungünstige Farbwahl der Lehrkraft die Anforderung verletzen.
- Test mit einer Vorlesesoftware (NVDA, VoiceOver) durch eine Person, die damit arbeitet – nicht durch mich.
- Tastaturbedienung der Präsentation über die Folien hinaus: Werkzeuge, Duell, Übungsstrecke.
- Sinnvolle Textalternativen für erzeugte Grafiken. Ein Funktionsgraph ist heute als schmückend markiert; richtig wäre eine Beschreibung des Verlaufs – die muss der Generator mitliefern.
- Prüfung bei 200 % Zoom und auf schmalen Schirmen.
- Eine Rückmeldemöglichkeit ist eingerichtet (/rueckmeldung); der in der Norm vorgesehene Weg zur Durchsetzungsstelle fehlt noch in der Erklärung.
Barriere melden
Wenn Ihnen etwas auffällt, das Sie an der Nutzung hindert: /rueckmeldung oder per E-Mail an marcotestrut@gmail.com. Jede Meldung bekommt eine Antwort; bei Barrieren gilt dieselbe Frist wie für Fehler – Antwort innerhalb weniger Tage, Behebung oder ein benannter Termin innerhalb von zwei Wochen.
Sind Sie mit der Antwort nicht zufrieden, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Für Angebote Berliner öffentlicher Stellen ist zusätzlich die Durchsetzungsstelle des Landes Berlin zuständig; die genaue Anschrift wird hier ergänzt, sobald Tuttuno bei einer öffentlichen Stelle eingesetzt wird – bis dahin richtet sich die Meldung an mich.
Diese Erklärung wird nicht von Hand gepflegt: Die Liste oben kommt aus derselben Quelle, gegen die die automatische Prüfung läuft. Was dort als erfüllt steht, wird bei jedem Testlauf nachgeprüft – was hier offen steht, ist offen. Datenschutz · Impressum