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Rechtliches

Erklärung zur Barrierefreiheit

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Tuttuno ist mit den Anforderungen der BITV 2.0 teilweise vereinbar. Von 11 geprüften Kriterien sind 4 erfüllt, 7 teilweise oder noch offen. Die nicht erfüllten Teile stehen unten, einzeln benannt.

Maßstab sind die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und über die europäische Norm EN 301 549 die WCAG 2.1 auf Stufe AA. Diese Erklärung gilt für die Web-Anwendung unter teachone.app. Stand: 13. September 2026, erstellt auf Grundlage einer Selbstbewertung mit automatisierter Prüfung des Quelltextes.

Die einzelnen Anforderungen

1.1.1 · Nicht-Text-Inhalteautomatisch geprüftteilweise

Jede Grafik hat eine Textalternative – oder ist als rein schmückend gekennzeichnet, damit eine Vorlesesoftware sie überspringt. Bei uns betrifft das vor allem die erzeugten Skizzen und Graphen.

Geprüft wird, dass jedes <svg> entweder aria-hidden trägt oder eine Rolle mit Titel. Ein sinnvoller Titel für einen Funktionsgraphen ist damit noch nicht gesichert – nur seine Existenz.

1.3.1 · Info und Beziehungenteilweise

Überschriften sind Überschriften und nicht fettgedruckter Text; Tabellen haben Kopfzeilen; Formularfelder gehören sichtbar zu ihrer Beschriftung.

Die Seiten benutzen echte Überschriften und <table> mit <thead>. Die Reihenfolge der Überschriftenebenen ist nicht durchgehend geprüft.

1.4.3 · Kontrast (Minimum)hier nicht prüfbar

Text muss sich vom Hintergrund abheben: 4,5:1 bei normaler Schrift, 3:1 bei großer.

Am Quelltext nicht entscheidbar, weil die Farben aus Variablen kommen und die Lehrkraft den Akzent selbst wählen kann. Braucht eine Messung im Browser – steht in OFFEN.

1.4.4 · Textgröße ändernteilweise

Bis 200 % vergrößerbar, ohne dass Inhalt verlorengeht.

Die Oberfläche rechnet in relativen Einheiten und hat eine eigene Schriftgrößenregelung für die Tafel. Ein Test bei 200 % Browserzoom steht aus.

2.1.1 · Tastaturteilweise

Alles, was mit der Maus geht, geht auch mit der Tastatur. Für den Unterricht ist das doppelt wichtig: Am Board wird ohnehin oft mit einer Fernbedienung oder Tastatur gesteuert.

Die Präsentation ist vollständig über Tasten steuerbar (Pfeile, Leertaste, B, J). Für die übrigen Seiten gilt die Tastaturbedienung der Standardelemente; eigene Klickflächen sind nicht geprüft.

2.5.1 · Zeigergestenautomatisch geprüftteilweise

Was mit einer Wisch-, Zieh- oder Haltegeste geht, geht auch mit einem einfachen Tippen oder Klicken. Wer mit Schalter, Sprache oder einer Hand bedient, darf auf keine Geste angewiesen sein.

Die Gesten von lib/gesten.ts (Wischen, lange Drücken, Ziehen) haben je einen sichtbaren Knopf daneben; tests/gesten.test.ts prüft jede Datei, die sie benutzt. Nicht geprüft: das Drehen des 3D-Körpers und die Applets der Mathematik, die eigene Zeigerbedienung haben.

2.4.1 · Blöcke umgehenautomatisch geprüfterfüllt

Ein Sprunglink führt an der Navigation vorbei direkt zum Inhalt – sonst hört jede Seite mit einer Vorlesesoftware zuerst dieselben zwanzig Menüpunkte vor.

Sprungmarke „Zum Inhalt“ als erstes Element im Layout, sichtbar sobald sie den Fokus hat.

2.4.7 · Fokus sichtbarautomatisch geprüfterfüllt

Wer mit der Tabulatortaste navigiert, muss sehen, wo er ist.

:focus-visible mit deutlichem Rahmen in globals.css, nirgends mit outline:none abgeschaltet.

3.1.1 · Sprache der Seiteautomatisch geprüfterfüllt

Die Seitensprache ist ausgezeichnet, damit eine Vorlesesoftware deutsch und nicht englisch liest.

lang="de" am html-Element in app/layout.tsx; die Prüfung hält es fest. Ohne diese Angabe liest eine Vorlesesoftware deutschen Text mit englischer Aussprache – unverständlich, nicht nur unschön.

3.3.2 · Beschriftungen oder Anweisungenautomatisch geprüftteilweise

Jedes Eingabefeld sagt, was hineingehört – vor der Eingabe, nicht erst im Fehlerfall.

Geprüft wird, dass Eingabefelder eine Beschriftung, ein aria-label oder einen Platzhalter haben. Ein Platzhalter allein ist nach der Norm zu wenig – diese Fälle sind noch nicht alle ersetzt.

4.1.2 · Name, Rolle, Wertautomatisch geprüfterfüllt

Jedes Bedienelement hat einen Namen, den eine Vorlesesoftware ausgeben kann. Ein Knopf, dessen einziger Inhalt ein Symbol ist, hat keinen.

Geprüft über alle Seiten: kein Knopf und kein Link ohne lesbaren Text, aria-label oder title.

Nicht barrierefreie Inhalte

  • Kontrastmessung im gerenderten Zustand, einschließlich der frei wählbaren Akzentfarbe. Solange die Messung fehlt, kann eine ungünstige Farbwahl der Lehrkraft die Anforderung verletzen.
  • Test mit einer Vorlesesoftware (NVDA, VoiceOver) durch eine Person, die damit arbeitet – nicht durch mich.
  • Tastaturbedienung der Präsentation über die Folien hinaus: Werkzeuge, Duell, Übungsstrecke.
  • Sinnvolle Textalternativen für erzeugte Grafiken. Ein Funktionsgraph ist heute als schmückend markiert; richtig wäre eine Beschreibung des Verlaufs – die muss der Generator mitliefern.
  • Prüfung bei 200 % Zoom und auf schmalen Schirmen.
  • Eine Rückmeldemöglichkeit ist eingerichtet (/rueckmeldung); der in der Norm vorgesehene Weg zur Durchsetzungsstelle fehlt noch in der Erklärung.

Barriere melden

Wenn Ihnen etwas auffällt, das Sie an der Nutzung hindert: /rueckmeldung oder per E-Mail an marcotestrut@gmail.com. Jede Meldung bekommt eine Antwort; bei Barrieren gilt dieselbe Frist wie für Fehler – Antwort innerhalb weniger Tage, Behebung oder ein benannter Termin innerhalb von zwei Wochen.

Sind Sie mit der Antwort nicht zufrieden, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Für Angebote Berliner öffentlicher Stellen ist zusätzlich die Durchsetzungsstelle des Landes Berlin zuständig; die genaue Anschrift wird hier ergänzt, sobald Tuttuno bei einer öffentlichen Stelle eingesetzt wird – bis dahin richtet sich die Meldung an mich.

Diese Erklärung wird nicht von Hand gepflegt: Die Liste oben kommt aus derselben Quelle, gegen die die automatische Prüfung läuft. Was dort als erfüllt steht, wird bei jedem Testlauf nachgeprüft – was hier offen steht, ist offen. Datenschutz · Impressum