Datenschutzerklärung
Für die Datenschutzbeauftragte Ihrer Schule: Der fertige Eintrag für das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO steht unter Verarbeitungsverzeichnis und das Datenschutzpaket (AVV, TOM, Hosting-Nachweis, auch als .docx) – druckfertig, mit Löschfristen und technischen Maßnahmen.
Sprachmodell: Wie viel ein Sprachmodell an Ihrer Schule überhaupt zu sehen bekommt, stellt die Schule in Stufen ein – Voreinstellung ist Aus. Der Nachweis dazu steht ohne Anmeldung unter Was ein Sprachmodell bei uns sieht: welche Stufe gilt, was sie konkret bedeutet, wer beteiligt wäre, wo der Vertrag liegt – und welche Stufe es nicht gibt.
Kurzfassung: Tuttuno (vormals TeachOne) speichert so wenig wie möglich. Für Lehrkräfte: E-Mail, Name, Klassenpläne. Für Schüler:innen: Kennungen statt Namen. Namen stehen nur dann auf dem Server, wenn die Lehrkraft eine Klassenliste führt, Eltern ihr Kind über den Anmeldelink anmelden oder die Lehrkraft einen Namen zu einem Testergebnis einträgt – dann verschlüsselt (AES-256-GCM). QR-Selbstkontrolle und Live-Quiz funktionieren ohne Anmeldung und ohne Speicherung personenbezogener Daten. Server stehen in Frankfurt am Main (EU). Es gibt keine Werbung und kein Tracking.
1. Verantwortlicher
Marco Testrut, Düsseldorfer Str. 30, 10707 Berlin, marcotestrut@gmail.com. Bei einer Schullizenz ist die Schule Verantwortliche im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO und Tuttuno Auftragsverarbeiter (Art. 28 DSGVO); dafür wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen.
2. Welche Daten, wozu, wie lange
Konto (Lehrkräfte): E-Mail-Adresse, optional Name, Zeitpunkt der Anmeldung, Lizenz. Zweck: Bereitstellung des Dienstes, Zuordnung zur Fachschaft. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertrag). Speicherdauer: bis zur Löschung des Kontos; danach 30 Tage Sicherungskopie. Anmeldung per Link oder 6-stelligem Code aus der Mail: Der Code wird nur als Hash gespeichert, gilt 10 Minuten und einmal; nach 5 Fehlversuchen verfällt er.
Unterrichtsdaten: Klassenbezeichnung, Jahrgang, Schulform, Stundenplan, Ferien, Einheiten, Klassenarbeitstermine, Fortschritt. Enthält keine Schülerdaten. Zweck und Rechtsgrundlage wie oben.
Lernstand (optional): Von der Lehrkraft eingetragene Testergebnisse mit Kürzel oder Name und Fehlertypen. Namen werden vor dem Speichern mit einem serverseitigen Schlüssel verschlüsselt und nur der eintragenden Lehrkraft entschlüsselt angezeigt. Die Lehrkraft entscheidet beim Anlegen der Klasse, ob Ergebnisse den Unterricht beeinflussen dürfen. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i. V. m. § 64 SchulG Berlin (Verarbeitung im schulischen Auftrag) bzw. die entsprechende Vorschrift des jeweiligen Landes. Empfehlung: Kürzel statt Klarnamen verwenden. Löschung: jederzeit durch die Lehrkraft, spätestens mit Löschen der Klasse.
Klassenliste und Elternanmeldung (nur, wenn die Lehrkraft sie nutzt): Vor- und Nachname, Kennung, freiwillig E-Mail-Adresse und Anrede der Eltern, Stand der Einwilligungen mit Datum. Eingetragen von der Lehrkraft oder von den Eltern über den Anmeldelink der Klasse. Die Liste wird als ein verschlüsselter Text (AES-256-GCM) auf dem Server gespeichert und nicht weitergegeben; Adressen werden nur bei Einwilligung in eine Mitteilung gesetzt. Löschung: spätestens 92 Tage nach Ende des Schuljahres, durch die Lehrkraft jederzeit. Ohne Klassenliste bleiben Namen und Elternadressen im Browser der Lehrkraft.
Adressen auf der Klassenseite: Eltern, die die wöchentliche E-Mail der Klassenseite bekommen möchten, tragen ihre E-Mail-Adresse selbst ein und bestätigen sie über den Link in einer Bestätigungsmail – erst dann sind sie eingetragen; eine unbestätigte Adresse wird nach 7 Tagen gelöscht. Die gewählte Elternvertretung trägt Name und Adresse selbst ein. Beides liegt auf dem Server, bis die Person sich austrägt oder die Lerngruppe gelöscht wird. Rechtsgrundlage: Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO), Austragen jederzeit auf derselben Seite.
Nachteilsausgleich (Register der Klassenleitung): Kennung, Anlass, Maßnahmen, Daten und Notiz liegen nur im Browser auf dem Gerät der Klassenleitung, nie auf dem Server – Anlass und Maßnahmen sind Gesundheitsdaten. Einträge aus der Zeit vor dem 27.09.2026 holt die Klassenleitung beim nächsten Öffnen mit einem Klick auf ihr Gerät; danach werden sie auf dem Server gelöscht. Gedruckt wird ein Blatt für die Fachkolleginnen und Fachkollegen mit Kennung und Maßnahme, ohne Anlass.
Schüler:innen (QR-Selbstkontrolle, Exit-Ticket, Live-Quiz): Es werden keine personenbezogenen Daten erhoben. Beim Live-Quiz wird nur „richtig/falsch“ und ein Zeitstempel gespeichert, ohne Geräte- oder Personenkennung; die Sitzung wird nach 24 Stunden gelöscht.
Aussprache üben mit Erkennung auf dem Gerät (Englisch, „Sprich nach“) – nur, wenn die Schule es eingeschaltet hat und die Eltern eingewilligt haben: Beim Englisch-Üben kann ein Kind einen Satz nachsprechen. Die Spracherkennung (vosk-browser mit dem Modell vosk-model-small-en-us-0.15, beide Apache-2.0) läuft vollständig im Browser des Geräts und wird nur von der Adresse von Tuttuno geladen; das Mikrofon ist nur an, solange das Kind spricht. Der Ton wird nicht aufgenommen, nicht gespeichert und an niemanden übertragen – weder an Tuttuno noch an die Schule noch an Dritte wie Google oder Apple; die eingebaute Spracherkennung des Browsers wird dafür nicht benutzt. An der pseudonymen Lernstrecke gespeichert wird je Tag nur, wie oft nachgesprochen wurde und wie oft die Erkennung den Satz verstanden hat. Keine Noten, keine Punkte, keine Erkennung der Person an der Stimme. Voreinstellung ist Aus; eingeschaltet erscheint der Mikrofonknopf je Kind erst, wenn die Einwilligung der Eltern vermerkt ist, und erst nach dem Einschalten auf dem Gerät. Rechtsgrundlage: Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 7, Art. 8 DSGVO), jederzeit für die Zukunft widerrufbar; ohne Einwilligung übt das Kind ohne Mikrofon und ohne Nachteil. Speicherdauer: wie die Lernstrecke, höchstens 60 Übungstage.
Seite für Kitas und Kooperation mit Kitas: Die Seite für Kitas (/vorschule/kita) ist ohne Konto offen und erhebt keine Daten – kein Name, kein Kind, kein Cookie; im Link steht höchstens die Kennung der Schule. Die Kooperation mit den Kitas ist eine Aufgabe der Schule: Den Rücklauf der Einverständnisse führt die Schule nach Nummern der Anmeldeliste nur im Browser ihres Geräts; auf dem Server liegt nichts davon. Die Kita schließt keinen Vertrag mit Tuttuno.
Wahlen mit Zuteilung (Wahlpflicht, Fremdsprache, AGs, Projekttage, Sportkurse der Oberstufe, Sportabitur): Die Kinder wählen ohne Konto mit dem Zugang, den sie schon haben. Gespeichert wird je Wahl ein Wahlzettel unter Klasse und pseudonymer Kennung: Jahrgang, gewählte Angebote in Rangfolge, Datum ohne Uhrzeit, ob selbst oder von der Klassenleitung eingetragen; bei der Sportwahl zusätzlich nur „Sport als Prüfungsfach geplant“ – nie ein Attest, eine Befreiung oder ein Grund. Die Wahlzettel liegen je Wahl in einem eigenen Datensatz, getrennt von den übrigen Daten der Schule, und werden Zettel für Zettel geschrieben, damit bei gleichzeitiger Abgabe keiner verloren geht. Namen stehen nur auf dem Gerät der Lehrkraft. Religion, Weltanschauung, Lebenskunde und die Befreiung von LER kommen nie in eine Wahl und nie auf den Server, auch nicht pseudonym – dafür gibt es ein Erklärungsblatt zum Ausdrucken; ein reines Themenprojekt wie „Weltreligionen“ geht nur mit ausdrücklicher Bestätigung der Schule. Der Rücklauf der Elternbestätigung und des Religionsblatts („Blatt liegt vor“ je Nummer) steht nur im Browser der Lehrkraft; die Seite erinnert 30 Tage nach der Freigabe ans Leeren. Der Sprachenpass (seit wann ein Kind eine Sprache lernt) liegt nur im Browser des Kindes. Wahlzettel, Zuteilung und Protokoll werden ein Jahr nach der Frist gelöscht – bei der Sportwahl über vier Kurshalbjahre ein Jahr nach der Frist des letzten Halbjahres. Verarbeitung im Auftrag der Schule (Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO mit dem Schulgesetz des Landes).
Übergabe an Vertretung: Ein zeitlich befristeter Link gewährt Zugriff auf Plan und Stunden einer Klasse – nicht auf den Lernstand. Der Link kann jederzeit widerrufen werden.
Mitarbeitende ohne Lehramt (Sekretariat, Hausmeisterei, Mensa, Cafeteria und andere Stellen): Sie sehen keine Klassen, keine Kinder, keine Lernstände und keine Abwesenheitsgründe. Externe Dienstleister bekommen nur einen Link für ihre Stelle, kein Konto.
Keine Nutzungszeiten: Wir speichern nicht, wann Sie das Programm öffnen, und werten keine Nutzungszeiten einzelner Lehrkräfte aus.
Vertretungsplan des Tages (nur, wenn die Schulleitung ihn eingeschaltet hat): Die Person mit der Vertretungsplanung oder die bestätigte Schulleitung pflegt den fertigen Vertretungsplan aus dem Stundenplanprogramm der Schule ein – als Datei oder automatisch über eine geheime Adresse der Schule, von der Tuttuno nur einen Hash speichert. Gespeichert werden je Schule nur die Zeilen mit vertretender Lehrkraft: Datum, Stunde, Klasse, Fach, Raum, Art der Vertretung und das Kürzel der vertretenden Lehrkraft. Nicht gespeichert werden: wer fehlt, der Grund, Bemerkungen und freie Texte, Stunden, die ohne Vertretung ausfallen. Jede Lehrkraft sieht nur die Zeilen mit dem Kürzel, das sie selbst in ihrem Konto eingetragen hat; die Schulleitung sieht nur, wann zuletzt eingepflegt wurde, wie viele Vertretungen es sind und wie viele Kürzel zu keinem Konto passen – keine Liste je Person, keine Statistik. Zweck: Die vertretende Lehrkraft bekommt ihre Vertretungen des Tages mit einem Vorschlag für die Stunde. Verarbeitung im Auftrag der Schule; ihre Rechtsgrundlage ist die Verarbeitung von Beschäftigtendaten zur Organisation des Unterrichts (Art. 6 Abs. 1 lit. e und Art. 88 DSGVO mit dem Beschäftigtendatenschutz des Landes) – die Schule prüft sie und beteiligt vor dem Einschalten den Personalrat (Mitbestimmung bei technischen Einrichtungen, in Berlin nach dem Personalvertretungsgesetz). Speicherdauer: nur heute und die nächsten Tage aus der Datei, höchstens sieben Tage im Voraus; ab dem Folgetag wird nichts mehr angezeigt, gelöscht wird beim nächsten Einpflegen, beim Ausschalten sofort alles. Kinder und Eltern sind nicht betroffen.
Zahlungsdaten für Lizenzen: Für Lizenzen fallen heute keine Zahlungsdaten an. Für einzelne Lehrkräfte ist Tuttuno kostenfrei, Lizenzen für Fachbereiche und Schulen laufen ausschließlich per Rechnung an den Schulträger. Eingebunden ist trotzdem ein Zahlungsdienstleister: Stripe Payments Europe, Limited, One Wilton Park, Wilton Place, Dublin 2, Irland. Das Programm kann eine Zahlung entgegennehmen, angeboten wird derzeit aber keine. Solange das so ist, geht kein Datensatz dorthin und es kommt keiner von dort zurück. Sobald ein Kauf möglich ist, steht an dieser Stelle, was übermittelt wird; die Kartennummer gehört in keinem Fall dazu – sie wird bei Stripe eingegeben und erreicht uns nie. Bei uns liegen dann die Kennung der zahlenden Person bei Stripe und die freigeschaltete Lizenz. Verarbeitet wird in der Europäischen Union. Der vollständige Eintrag steht im Verarbeitungsverzeichnis.
KI-Abos (PayPal, Karte, Apple Pay, Google Pay): Wer mit KI üben oder planen möchte, schließt ein Abo ab – für ein Kind nur mit Einwilligung der Eltern (Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 8 DSGVO), sonst zur Erfüllung des Vertrags (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Bitten Kinder ihre Eltern darum, geht genau eine Mail an die Adresse, die das Kind eingibt; die Adresse wird nicht gespeichert. Bei uns liegen am pseudonymen Zugang des Kindes bzw. am Konto der Lehrkraft nur Paket, Ablaufdatum, Zahlungsanbieter, Kennung des Abos und der Tag der Einwilligung. An den Zahlungsanbieter gehen Paket, Betrag und ein verschlüsselter Vermerk, der ohne unseren Schlüssel nichts verrät – kein Name, keine Kennung im Klartext, keine Schule, kein Lernstand. Name, Adresse und Zahlungsmittel geben Sie direkt beim Anbieter ein; sie erreichen uns nie. Empfänger: PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxemburg, und für Karte, Apple Pay, Google Pay und Lastschrift Stripe Payments Europe, Limited, One Wilton Park, Wilton Place, Dublin 2, Irland – beide als eigene Verantwortliche für die Zahlung. Solange für einen Weg keine Schlüssel eingerichtet sind, erscheint er nicht, und es geht kein Datensatz dorthin. Kündigen: jederzeit mit dem Knopf „Abo jetzt kündigen“ (/kuendigen); damit endet auch die Einwilligung für die Zukunft.
Server-Logs: IP-Adresse, Zeitpunkt, aufgerufene Seite, Browser – für Betrieb und Sicherheit (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO), Löschung nach spätestens 30 Tagen.
Nutzungszähler: Damit wir wissen, welche Seiten niemand öffnet, zählt Tuttuno je Seite und Kalenderwoche, wie oft sie aufgerufen wurde – auf dem eigenen Server, ohne Drittanbieter. Gespeichert wird nur das Seitenmuster ohne Kennungen (zum Beispiel „/klassen/[id]/stunde“) und eine Zahl je Woche: kein Konto, keine IP-Adresse, keine Klasse, kein Cookie, kein Zeitpunkt je Aufruf. Rechtsgrundlage: berechtigtes Interesse an einem einfach bedienbaren Programm (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Speicherdauer: höchstens zwölf Monate.
Erster Besuch: Damit wir wissen, ob der Einstieg gelingt, zählt Tuttuno je Rolle und Kalenderwoche: wie viele neue Geräte den ersten Nutzen erreichen (die Dauer nur grob, etwa „unter 1 Minute“, am Gerät gemessen), ob sie am zweiten und siebten Tag wiederkommen, ob die Suche „Was willst du tun?“ einen Treffer hatte (nie der Suchtext) und ob Tipps genommen oder weggeklickt werden. Gesendet werden nur Zähler: kein Konto, keine IP-Adresse, keine Klasse, kein Cookie. Dass ein Gerät schon gezählt hat, steht nur auf dem Gerät; mit „Do Not Track“ oder „Global Privacy Control“ zählt es nicht. Bei Kindern zählen nur Einstieg und Wiederkehr als Summe über alle. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Speicherdauer: höchstens zwölf Monate.
Erinnerungsmail an Lehrkräfte: Wer ein Konto und eine eigene Klasse hat und 14 Tage nicht bei Tuttuno war, bekommt höchstens einmal eine kurze Mail, dass die Planung bereitliegt – nie ein zweites Mal. Den letzten Tag mit Aktivität lesen wir aus dem Ablaufdatum der Anmeldesitzung; dafür wird nichts zusätzlich gespeichert, am Konto steht nur der Tag des Versands. Jede Mail enthält einen Abmeldelink; in den Konto-Einstellungen lässt sie sich mit „Keine Erinnerung“ abschalten. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (Hinweis zum genutzten Dienst an Bestandskunden, § 7 Abs. 3 UWG); Widerspruch jederzeit. Kinder und Eltern bekommen keine solche Mail.
3. Empfänger und Hosting
Hosting: Vercel Inc. (Anwendung, Region Frankfurt) und Supabase Inc. (Datenbank, Region Frankfurt). Mit beiden bestehen Auftragsverarbeitungsverträge inklusive EU-Standardvertragsklauseln; Daten werden in der EU gespeichert. Login-E-Mails: [Anbieter, z. B. Brevo (Paris)]. Zahlungen: Stripe Payments Europe, Limited (One Wilton Park, Wilton Place, Dublin 2, Irland) – für Lizenzen eingebunden, aber ohne Übermittlung, solange kein Kauf angeboten wird; für KI-Abos Stripe und PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A. (22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxemburg), siehe „KI-Abos“ oben. Die Zahlung selbst führt Stripe Technology Europe, Limited, unter derselben Anschrift aus; sie ist von der Zentralbank Irlands als E-Geld-Institut zugelassen. Für die Abwicklung im Auftrag gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag, den Stripe für Konten außerhalb Amerikas mit Stripe Payments Europe, Limited schließt; für Betrugsabwehr und Aufsichtsrecht ist Stripe eigener Verantwortlicher. [Stand des Vertrags: von Marco einzutragen] Keine Weitergabe an Dritte zu Werbezwecken. Keine Analyse- oder Werbe-Tracker.
Sprachmodell: Anbieter: Anthropic (Claude). Eingeschaltet nur, wenn die Schule es bucht und wählt; der Vertrag zur Auftragsverarbeitung mit Anthropic ist Teil der kommerziellen Bedingungen und wird mit der Einrichtung durch den Betreiber geschlossen. Auf diesem Server ist ein Zugang eingerichtet; hinaus geht trotzdem nur etwas an Schulen, die gebucht und eine Stufe gewählt haben. Anbieter ist Anthropic PBC, Sitz San Francisco, USA. Wohin der Text geht, wählt die Schule: direkt zu Anthropic in die USA (Übermittlung auf Grundlage der EU-Standardvertragsklauseln), über AWS Bedrock mit Einstieg in Frankfurt oder über Google Vertex AI in der EU – auf den beiden letzten Wegen gilt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung des Cloud-Anbieters. Von Lehrkräften geht nur Text hinaus, den eine Lehrkraft oder die Schulleitung selbst schreibt, mit Platzhaltern statt Namen, nie Daten von Kindern. Auf Klick entsteht ein Entwurf, den die Lehrkraft übernimmt oder verwirft; gespeichert werden weder Anfrage noch Antwort, nur die Zahl der Entwürfe im Monat. Kinder lösen einen Aufruf nur beim Üben mit KI (hinaus gehen Fach, Stufe, Themenfeld und Niveau, nichts vom Kind) und im KI-Begleiter aus (die Frage des Kindes, nachdem ein Filter Namen, Anschriften, Nummern und die Schule entfernt hat) – beides nur mit Zugang über die Schule oder Einwilligung der Eltern und nur über einen Weg in der EU (AWS Bedrock in einer EU-Region; nicht Google Vertex AI), nie direkt zu Anthropic in die USA. Ist auf dem Server kein Weg in der EU eingerichtet, gibt es für Kinder keine Antwort der KI; das Üben ohne KI geht weiter. Eltern lösen nie einen Aufruf aus. Einzelheiten für die Datenschutzbeauftragte: Was ein Sprachmodell bei uns sieht.
Bilder aus Wikimedia Commons: Abbildungen zu den Themen (frei lizenziert oder gemeinfrei, mit Quellenangabe am Bild) werden über den Server von Tuttuno ausgeliefert. Das Gerät in der Schule nimmt dafür keinen Kontakt zu Wikimedia auf; Wikimedia erfährt weder die Adresse des Geräts noch, welche Schule das Bild zeigt.
Videoclips („Clip laden“): Ein Clip lädt erst, wenn die Lehrkraft auf „Clip laden“ klickt. Erst dann baut der Browser eine Verbindung zu Wikimedia Commons (Wikimedia Foundation, USA) auf; dabei erhält der Anbieter die IP-Adresse des Geräts und die üblichen Angaben des Browsers. Vorher geht keine Anfrage dorthin, und nichts spielt von selbst. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (Einbettung auf ausdrücklichen Klick). Clips auf YouTube bettet Tuttuno nie ein; sie stehen nur als Verweis da, und erst wer ihn anklickt, öffnet YouTube in einem neuen Fenster.
Automatische Fehlermeldung: Stürzt eine Seite ab, meldet Tuttuno das selbst an den eigenen Server – nur mit der Art des Fehlers, dem Seitenmuster ohne Kennungen (zum Beispiel „/s/[token]“), einer gesäuberten Kurzfassung der Fehlermeldung des Programms und der Browserfamilie, ohne Konto, ohne IP-Adresse, ohne Cookie und ohne Eingaben, derselbe Fehler höchstens einmal je Tag; die Meldung kann wie jede Fehlermeldung als Aufgabe weitergeleitet werden (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
Fehlermeldungen (nur, wenn der Betreiber die Weiterleitung eingeschaltet hat): Wer über „Fehler melden“ oder „Hier passt etwas nicht“ eine Meldung abgibt, kann damit rechnen, dass sie als Arbeitsaufgabe an Doist Inc. (Todoist, USA) weitergeleitet wird – ohne E-Mail-Adresse und ohne Konto-Kennung, nur mit dem Text der Meldung, der Seite und der betroffenen Aufgabe. Kinder melden ohne Konto, ohne Adresse und ohne Freitext, nur mit einem festen Grund. Anliegen von Schulen können ebenso als Eintrag in einem privaten Projekt bei GitHub Inc. (USA) landen – nur Text, Seite und Einordnung, ohne Adresse, Konto und Schulname. Todoist und GitHub sind Arbeitswerkzeuge des Betreibers für Meldungen über das Programm; Daten aus dem Unterricht, Lernstände oder Kennungen von Kindern gehen dorthin nicht. Bitte schreiben Sie keine Namen in eine Meldung – das Formular weist darauf hin. Grundlage sind die Auftragsverarbeitungsbedingungen von Doist und GitHub mit EU-Standardvertragsklauseln. [Stand der Verträge: von Marco einzutragen]
So läuft das bei uns (Prozessmeldung): Wer angemeldet ist, kann uns über „So läuft das bei uns“ (/rueckmeldung/prozess) einen Ablauf der Schule beschreiben. Die Meldung wird nicht gespeichert, sondern als E-Mail an uns gesendet: Art, Prozess, Ihre Beschreibung, freiwillig Ihre Rolle, Land und Schulform der Schule, die Schule nur als Pseudonym, die Seite und eine Kennung. Ihre E-Mail-Adresse geht nur mit, wenn Sie Rückfragen erlauben. Vor dem Senden warnt ein Prüfer, wenn im Text Namen, Mailadressen oder Telefonnummern zu stehen scheinen. Die Mail wird gelöscht, sobald die Meldung beantwortet und erledigt ist; was wir umgesetzt haben, steht ohne Schule und Person unter „Was ist neu“.
Rückmeldung ohne Konto: Eltern und Gäste melden über „Rückmeldung ohne Konto“ (/rueckmeldung/oeffentlich): Ein unsichtbares Honigtopf-Feld hält Programme ab, höchstens fünf Meldungen je Anschluss und Stunde werden über einen gesalzenen Prüfwert nur im Arbeitsspeicher gezählt – die IP-Adresse wird nicht gespeichert –, und eine E-Mail-Adresse wird nur erfragt, wenn Sie eine Antwort wünschen.
4. Cookies
Herkunft einer Anmeldung: Kommt jemand über einen Link mit Kampagnencode (zum Beispiel aus einer Anzeige), zählen wir je Code und Woche nur eine Summe – ohne Konto, ohne Cookie, ohne IP-Adresse. Gezeigt wird die Zahl erst ab 5. Es gibt keinen Tracking-Pixel und keine Weitergabe an Werbeanbieter.
Nur technisch notwendige Cookies (Sitzung, Beta-Zugang, Anmeldung; bei Lehrkräften an zwei Schulen die gewählte Schule). Keine Einwilligung erforderlich (§ 25 Abs. 2 TDDDG). Kein Consent-Banner nötig, weil nichts anderes gesetzt wird.
5. Deine Rechte
Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch (Art. 15–21 DSGVO) – formlos per E-Mail. Beschwerderecht bei der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Alt-Moabit 59–61, 10555 Berlin.
6. Hinweis für Lehrkräfte (Berlin)
Digitale Lehr- und Lernmittel-Verordnung (DigLLV): In Berlin regelt diese Verordnung, was eine Schule beim Einsatz digitaler Lehr- und Lernmittel verarbeiten darf.
- Die Schule darf beim Einsatz digitaler Lehr- und Lernmittel personenbezogene Daten verarbeiten, soweit das für ihre Aufgaben erforderlich ist, vor allem für den Unterricht. Eine Verarbeitung zu anderen Zwecken, insbesondere zu Werbe- oder Forschungszwecken von Drittanbietern, ist untersagt. (§ 2 Absatz 1 Satz 1 und 2 DigLLV)
- Stellt nicht die Schulaufsicht das Lernmittel bereit, prüft die Schule selbst, ob die Datenschutzvorschriften eingehalten werden. Die Verantwortung dafür liegt bei der Schule. (§ 2 Absatz 2 Satz 3 und 4 DigLLV)
- Drittanbieter dürfen personenbezogene Daten nur verarbeiten, wenn die Server innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums stehen. (§ 2 Absatz 3 Satz 2 DigLLV)
- Daten werden gelöscht, sobald kein Zweck mehr besteht, in der Regel spätestens zum Ende eines Schuljahres, und wenn ein Kind die Schule verlässt oder die Schule das Lernmittel nicht mehr nutzt. Die Fristen legt die Schule in einem Löschkonzept fest. (§ 2 Absatz 6 DigLLV)
Grundlage: Digitale Lehr- und Lernmittel-Verordnung (DigLLV) vom 07.08.2023, GVBl. Nr. 22 vom 18.08.2023, S. 296 f.; geändert durch Verordnung vom 04.03.2024 (GVBl. S. 55), deren Artikel 2 nicht nachgelesen ist. Die Änderung der DigLLV vom 04.03.2024 (Artikel 2 der Verordnung, GVBl. S. 55) ist nicht nachgelesen. Vor einer Zusage an eine Schule den geltenden Wortlaut auf gesetze.berlin.de prüfen.
KI-System der Schulaufsicht: Die Schulaufsicht stellt den Schulen ein eigenes KI-System bereit. Wofür es genutzt werden darf, regelt eine Rechtsverordnung, die noch aussteht. Personenbezogene Daten dürfen dort nur unter engen Bedingungen hinein, etwa in einem geschlossenen System, das mit den Daten nicht weiterlernt. Das Sprachmodell dieses Programms ist etwas anderes und nicht an das Landessystem angeschlossen (E-AVZ4). Es bekommt nie Daten von Kindern. (§ 64e Schulgesetz, in Kraft seit 1. August 2026)
Nach § 64 Abs. 2 SchulG dürfen personenbezogene Schülerdaten außerhalb der Schule nur mit schriftlicher Gestattung der Schulleitung verarbeitet werden. Ohne Gestattung: Kürzel verwenden oder Lernstand nicht nutzen. Mit Schullizenz stellen wir den Entwurf eines Vertrags zur Auftragsverarbeitung bereit.
7. Änderungen
Diese Erklärung wird angepasst, wenn sich der Dienst ändert. Es gilt die jeweils hier veröffentlichte Fassung.