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Jahrgang 9 und 10

Rechner für den Abschluss

mittlerer Schulabschluss (MSA), erweiterte Berufsbildungsreife und Oberstufe: Du trägst deine Noten selbst ein und siehst, welche Bedingung schon erfüllt ist und was eine Prüfungsnote ändert. Deine Noten bleiben auf deinem Gerät. Die Schule sieht sie nicht, und Tuttuno auch nicht.

Nicht amtlich. Maßgeblich sind deine Zeugnisse und die Entscheidung deiner Schule. Deine Noten bleiben auf diesem Gerät. Niemand sonst sieht sie.

Zuerst: dein Prüfungsjahr und deine Schule

Die Regeln gelten je Prüfungsjahr. Trag bei den Fächern deine Punkte ein (0 bis 15), so wie sie auf dem Zeugnis stehen.

Deine Jahrgangsnoten

FachKursPunkte (0 bis 15)ohne Bewertung

Deutsch, Mathematik und die erste Fremdsprache sind die Kernfächer. Für sie gelten strengere Regeln.

Deine Prüfungsnoten

Was wäre wenn: Mit deinen anderen Prüfungsnoten reicht hier keine Note allein.
Was wäre wenn: Mit deinen anderen Prüfungsnoten reicht hier keine Note allein.
Was wäre wenn: Mit deinen anderen Prüfungsnoten reicht hier keine Note allein.
Was wäre wenn: Mit deinen anderen Prüfungsnoten reicht hier keine Note allein.

Nach deinen Eintragungen

Jahrgangsnoten und Prüfungsnoten werden nicht zusammengerechnet. Beide Bedingungen müssen erfüllt sein.

PrüfungsnotenBedingung offen

Nach deinen Eintragungen lässt sich das noch nicht sagen.

  • Es fehlt noch: Deutsch, Mathematik, erste Fremdsprache und Präsentationsprüfung.

§ 44 Absatz 2 Nummer 1 Sek I-VO · Nicht amtlich. Maßgeblich sind deine Zeugnisse und die Entscheidung deiner Schule.

JahrgangsnotenBedingung offen

Nach deinen Eintragungen lässt sich das noch nicht sagen.

  • Trag zuerst deine Fächer ein.

§ 44 Absatz 3 Sek I-VO · Nicht amtlich. Maßgeblich sind deine Zeugnisse und die Entscheidung deiner Schule.

mittlerer Schulabschluss (MSA)Bedingung offen

Nach deinen Eintragungen lässt sich das noch nicht sagen.

  • Jahrgangsnoten und Prüfungsnoten werden nicht zusammengerechnet. Beide Bedingungen müssen erfüllt sein.

§ 44 Absatz 2 Sek I-VO · Nicht amtlich. Maßgeblich sind deine Zeugnisse und die Entscheidung deiner Schule.

erweiterte BerufsbildungsreifeBedingung offen

Nach deinen Eintragungen lässt sich das noch nicht sagen.

  • Prüfung: Es fehlt noch: Deutsch, Mathematik, erste Fremdsprache und Präsentationsprüfung.
  • Jahrgang: Trag zuerst deine Fächer ein.
  • Die Präsentationsprüfung zählt hier eine Stufe besser; die schriftlichen Noten auf diesem Niveau nennt dir deine Schule.

§ 44 Absatz 2 und 4 Sek I-VO · Nicht amtlich. Maßgeblich sind deine Zeugnisse und die Entscheidung deiner Schule.

Übergang in die OberstufeBedingung offen

Nach deinen Eintragungen lässt sich das noch nicht sagen.

  • Trag alle Fächer ein.

§ 48 Absatz 1 und 2 Sek I-VO · Nicht amtlich. Maßgeblich sind deine Zeugnisse und die Entscheidung deiner Schule.

Zusätzliche mündliche Prüfung: Erst wenn alle Prüfungsnoten da sind.

Wenn eine Bedingung noch nicht erfüllt ist: Sprich mit deiner Klassenleitung. Es gibt fast immer einen Weg – eine zusätzliche Prüfung, ein anderer Abschluss, ein Jahr mehr. Das ist eine gute Frage, keine peinliche.

Klasse 9: Berufsbildungsreife am Ende von Jahrgang 9

Bedingung offen Nach deinen Eintragungen lässt sich das noch nicht sagen.

  • Trag alle Fächer ein.
  • Die Noten der vergleichenden Arbeiten fehlen noch.

§ 32 Absatz 1 Sek I-VO · Nicht amtlich. Maßgeblich sind deine Zeugnisse und die Entscheidung deiner Schule.

Noten in einzelnen Fächern: Mein Notenrechner. Ab der Oberstufe: Mein Abiturrechner. Wer hilft: Anlaufstellen.