Rechner für den Abschluss
mittlerer Schulabschluss (MSA), erweiterte Berufsbildungsreife und Oberstufe: Du trägst deine Noten selbst ein und siehst, welche Bedingung schon erfüllt ist und was eine Prüfungsnote ändert. Deine Noten bleiben auf deinem Gerät. Die Schule sieht sie nicht, und Tuttuno auch nicht.
Nicht amtlich. Maßgeblich sind deine Zeugnisse und die Entscheidung deiner Schule. Deine Noten bleiben auf diesem Gerät. Niemand sonst sieht sie.
Zuerst: dein Prüfungsjahr und deine Schule
Die Regeln gelten je Prüfungsjahr. Trag bei den Fächern deine Punkte ein (0 bis 15), so wie sie auf dem Zeugnis stehen.
Deine Jahrgangsnoten
| Fach | Kurs | Punkte (0 bis 15) | ohne Bewertung |
|---|
Deutsch, Mathematik und die erste Fremdsprache sind die Kernfächer. Für sie gelten strengere Regeln.
Deine Prüfungsnoten
Nach deinen Eintragungen
Jahrgangsnoten und Prüfungsnoten werden nicht zusammengerechnet. Beide Bedingungen müssen erfüllt sein.
Nach deinen Eintragungen lässt sich das noch nicht sagen.
- Es fehlt noch: Deutsch, Mathematik, erste Fremdsprache und Präsentationsprüfung.
§ 44 Absatz 2 Nummer 1 Sek I-VO · Nicht amtlich. Maßgeblich sind deine Zeugnisse und die Entscheidung deiner Schule.
Nach deinen Eintragungen lässt sich das noch nicht sagen.
- Trag zuerst deine Fächer ein.
§ 44 Absatz 3 Sek I-VO · Nicht amtlich. Maßgeblich sind deine Zeugnisse und die Entscheidung deiner Schule.
Nach deinen Eintragungen lässt sich das noch nicht sagen.
- Jahrgangsnoten und Prüfungsnoten werden nicht zusammengerechnet. Beide Bedingungen müssen erfüllt sein.
§ 44 Absatz 2 Sek I-VO · Nicht amtlich. Maßgeblich sind deine Zeugnisse und die Entscheidung deiner Schule.
Nach deinen Eintragungen lässt sich das noch nicht sagen.
- Prüfung: Es fehlt noch: Deutsch, Mathematik, erste Fremdsprache und Präsentationsprüfung.
- Jahrgang: Trag zuerst deine Fächer ein.
- Die Präsentationsprüfung zählt hier eine Stufe besser; die schriftlichen Noten auf diesem Niveau nennt dir deine Schule.
§ 44 Absatz 2 und 4 Sek I-VO · Nicht amtlich. Maßgeblich sind deine Zeugnisse und die Entscheidung deiner Schule.
Nach deinen Eintragungen lässt sich das noch nicht sagen.
- Trag alle Fächer ein.
§ 48 Absatz 1 und 2 Sek I-VO · Nicht amtlich. Maßgeblich sind deine Zeugnisse und die Entscheidung deiner Schule.
Zusätzliche mündliche Prüfung: Erst wenn alle Prüfungsnoten da sind.
Wenn eine Bedingung noch nicht erfüllt ist: Sprich mit deiner Klassenleitung. Es gibt fast immer einen Weg – eine zusätzliche Prüfung, ein anderer Abschluss, ein Jahr mehr. Das ist eine gute Frage, keine peinliche.
Klasse 9: Berufsbildungsreife am Ende von Jahrgang 9
Bedingung offen Nach deinen Eintragungen lässt sich das noch nicht sagen.
- Trag alle Fächer ein.
- Die Noten der vergleichenden Arbeiten fehlen noch.
§ 32 Absatz 1 Sek I-VO · Nicht amtlich. Maßgeblich sind deine Zeugnisse und die Entscheidung deiner Schule.
Noten in einzelnen Fächern: Mein Notenrechner. Ab der Oberstufe: Mein Abiturrechner. Wer hilft: Anlaufstellen.